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Traités et Affaires institutionnelles
"Das Europa, das wir wollen" von Jean Asselborn und Miguel Ángel Moratinos*
16-01-2007


Wir sind jetzt 27! von der der Grafschaft Kerry bis zu den östlichen Karpaten, von Lappland bis zu den Kanarischen Inseln! Fast 500 Millionen Menschen leben unter friedlichen Bedingungen im sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt, wie es seinesgleichen in der Geschichte noch nicht gegeben hat.

Dennoch fragen wir uns seit mehr als einem Jahrzehnt, seit der Unterzeichnung des Maastricht-Vertrags, welches Europa wir eigentlich wollen. Offenbar ist diese Frage nicht leicht zu beantworten. Lange Zeit, ja viel zu lange, haben wir versucht, eine Antwort zu finden, ohne uns wirklich zu vergegenwärtigen, was der Frage zugrunde liegt: Es heißt nicht festzustellen, welches Europa wir, die Politiker und Amtsträger, die Tag für Tag in den Institutionen der Europäischen Union im Einsatz sind, wollen, sondern es heißt zu entdecken, welches Europa "wir", die Bürger, wollen.

Vor einiger Zeit, als die verantwortlichen Politiker erkannten, dass die Europäische Union ohne den klaren Beistand und den Rückhalt der Bevölkerung keine Zukunftsperspektive hat, wurde man einig, Überlegungen anzustellen und Verhandlungen einzuleiten, die schlussendlich zur Fassung und zum Beschluss des Vertrags über eine Verfassung für Europa führte, der von allen damaligen Mitgliedsstaaten am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet wurde.

Der Text dieses Verfassungsvertrages ist bestimmt nicht perfekt. Aber auch die Demokratie als unsere Regierungsform ist es nicht, gewiss ist sie jedoch das beste System, das wir kennen. Politik ist die Kunst des gesunden Bestrebens, morgen das zu versuchen, was heute nicht gelungen ist.

Der Verfassungsvertrag versucht Lösungen anzubieten oder jedenfalls wegweisend für den Fortschritt der Union und ihrer Mitgliedsstaaten zu sein, um den durch die neue soziale und wirtschaftliche Realität innerhalb und außerhalb unserer Grenzen entstandenen Herausforderungen standzuhalten. Zielsetzung ist, den Erwartungen der Bürger effizient entgegenzukommen, besonders in den Bereichen wie Umweltschutz, Energiepolitik, Einwanderung, Entwicklungszusammenarbeit, Sicherheit; und dies sowohl intern als auch extern.

Ein bestimmtes Gebiet, auf welchem der Verfassungsvertrag einen klaren Vorstoß darstellt, ist das gemeinschaftliche auswärtige Handeln. Nicht umsonst wurde zu Beginn der Arbeiten, die zur Abfassung dieses neuen Textes führten, gleich festgestellt, dass sich die europäischen Bürger speziell auf zwei bestimmten Gebieten viel von der Union erwarten. Das eine bezieht sich auf die Errichtung eines authentischen Raumes, der die Grundrechte der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit umfasst und das andere auf die Außenpolitik.

Der neue Text eröffnet mit der Festlegung einiger anspruchsvoller Zielsetzungen, die die Wunschvorstellung der Menschen Europas, stolz auf eine agierende und nicht lediglich den internationalen Beziehungen unterliegende Union zu sein, reflektieren, vor allem aber, stolz zu sein auf eine Union, die die Verteidigung und die Wahrung Ihrer Werte immerzu vorzeigen kann.

Diese Werte werden gleich zu Beginn im Verfassungsvertrag klar und deutlich festgehalten, im Sinne, dass sich die Union auf die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit und vor allem auf die Wahrung der Menschenrechte gründet.

Gleich in der Folge betont der Verfassungsvertrag, dass sich die Union in seinen Beziehungen mit dem Rest der Welt "zur Förderung ihrer Werte" verpflichtet und beiträgt zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit, der nachhaltigen Entwicklung des Planeten, der Solidarität und gegenseitigen Achtung zwischen den Völkern, einem freien und gerechten Handel, der Armutsbeseitigung und dem Schutz der Menschenrechte sowie der strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts.

All diese Prinzipien wären dennoch nur eine Auflistung von guten Vorsätzen, wenn die Union nicht mit den notwendigen Instrumenten ausgestattet wird, um wirksam auftreten zu können. Eben deshalb sieht der Verfassungsvertrag hier eine längere Amtszeit des Präsidenten des Europäischen Rates vor bzw. die Schaffung des Postens eines Außenministers für die Europäische Union, unterstützt vom Europäischen Auswärtigen Dienst; daher wird besonderer Nachdruck auf die Gewährleistung der Kohärenz zwischen den verschiedenen Instrumenten der Außenpolitik gelegt, zur Verbesserung und Beschleunigung von Beschlussfassungen und Finanzierungsprozessen sowie die Erwägung von Mechanismen auf Basis freiwilliger Beteiligung, zur Verstärkung unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

All diese Neuerungen erlauben der Union in der Zukunft humanitäre Krisensituationen, wie nach dem Tsunami in Südostasien im Dezember 2004 oder im vergangenen Frühjahr bei den kriegerischen Auseinandersetzungen im Libanon, unter besseren Bedingungen zu bewältigen. Die erwähnten Bestimmungen statten uns mit besseren Möglichkeiten aus, an Missionen, wie bei der Unterstützung der kürzlich stattgefundenen Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo oder der Erhaltung des Friedens und der Stabilität im Kosovo, teilzunehmen, und sie schaffen die Voraussetzung für einen noch leistungsfähigeren und resoluteren europäischen Einsatz im Konflikt des Nahen Ostens.

Wir brauchen eine Union, die mit Entschlossenheit jedoch ohne Arroganz ihre Stimme erheben kann, sei es bei internationalen Gesprächen von übergreifender Bedeutung wie in Themen des Klimawandels, dem Kampf gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder bei der Einführung eines internationalen Handelssystems, welches den wirtschaftlichen Fortschritt mit der sozialen Gerechtigkeit verbindet. Europa kann sich den Luxus nicht leisten, abwesend zu sein. Und "wir", die Bürger, dürfen es nicht zulassen.

Demgemäß versetzt der Verfassungsvertrag die Außenpolitik der Union in die Lage, den Erwartungen ihrer Bürger zu entsprechen. Gewiss ist das Inkrafttreten allein für eine grundlegende Verbesserung der noch eher bescheidenen Bilanz in der von den EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam geführten Außen- und Sicherheitspolitik nicht ausreichend, zumal dafür auch ein klarer politischer Wille der jeweiligen Regierungen erforderlich ist. Der Verfassungsvertrag jedenfalls ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dieses Ziel erreichen zu können.

All diese Ausführungen und andere ähnliche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Regierungen von Spanien und Luxemburg eine informelle Tagung am 26. Januar in Madrid für jene Mitgliedsstaaten, die bereits den Verfassungsvertrag unterzeichnet haben – bis jetzt sind es 18 Staaten - einberufen haben. Es geht darum, was wir zur Gewährleistung dieser unleugbaren Fortschritte, die dieser Text repräsentiert, tun können.

Sich zu verbürgen für das Projekt der europäischen Integration in einer ständig wechselnden und komplexen Welt ist die Herausforderung für unseren Kontinent zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Die nachkommenden Generationen werden uns nach unseren Anstrengungen in dieser Aufgabe beurteilen. Um diesen Kurs einzuschlagen, müssen wir den Geist der Gründerväter, wie Schuman und Monnet, wiedererlangen und andererseits auch mit den notwendigen Mitteln rechnen dürfen, dafür ist ohne Zweifel der Verfassungsvertrag das beste Instrument in unserer Hand: gäbe es ihn nicht, müssten wir ihn erfinden.

*Jean Asselborn ist Vize-Premierminister und Minister für Auswärtige Angelegenheiten und Immigration des Groβherzogtums Luxemburg. Miguel �?ngel Moratinos ist Minister für Auswärtige Angelegenheiten des Königreichs Spanien.

Wir sind jetzt 27! von der der Grafschaft Kerry bis zu den östlichen Karpaten, von Lappland bis zu den Kanarischen Inseln! Fast 500 Millionen Menschen leben unter friedlichen Bedingungen im sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt, wie es seinesgleichen in der Geschichte noch nicht gegeben hat.

Dennoch fragen wir uns seit mehr als einem Jahrzehnt, seit der Unterzeichnung des Maastricht-Vertrags, welches Europa wir eigentlich wollen. Offenbar ist diese Frage nicht leicht zu beantworten. Lange Zeit, ja viel zu lange, haben wir versucht, eine Antwort zu finden, ohne uns wirklich zu vergegenwärtigen, was der Frage zugrunde liegt: Es heißt nicht festzustellen, welches Europa wir, die Politiker und Amtsträger, die Tag für Tag in den Institutionen der Europäischen Union im Einsatz sind, wollen, sondern es heißt zu entdecken, welches Europa “wir“, die Bürger, wollen.

Vor einiger Zeit, als die verantwortlichen Politiker erkannten, dass die Europäische Union ohne den klaren Beistand und den Rückhalt der Bevölkerung keine Zukunftsperspektive hat, wurde man einig, Überlegungen anzustellen und Verhandlungen einzuleiten, die schlussendlich zur Fassung und zum Beschluss des Vertrags über eine Verfassung für Europa führte, der von allen damaligen Mitgliedsstaaten am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet wurde.

Der Text dieses Verfassungsvertrages ist bestimmt nicht perfekt. Aber auch die Demokratie als unsere Regierungsform ist es nicht, gewiss ist sie jedoch das beste System, das wir kennen. Politik ist die Kunst des gesunden Bestrebens, morgen das zu versuchen, was heute nicht gelungen ist.

Der Verfassungsvertrag versucht Lösungen anzubieten oder jedenfalls wegweisend für den Fortschritt der Union und ihrer Mitgliedsstaaten zu sein, um den durch die neue soziale und wirtschaftliche Realität innerhalb und außerhalb unserer Grenzen entstandenen Herausforderungen standzuhalten. Zielsetzung ist, den Erwartungen der Bürger effizient entgegenzukommen, besonders in den Bereichen wie Umweltschutz, Energiepolitik, Einwanderung, Entwicklungszusammenarbeit, Sicherheit; und dies sowohl intern als auch extern.

Ein bestimmtes Gebiet, auf welchem der Verfassungsvertrag einen klaren Vorstoß darstellt, ist das gemeinschaftliche auswärtige Handeln. Nicht umsonst wurde zu Beginn der Arbeiten, die zur Abfassung dieses neuen Textes führten, gleich festgestellt, dass sich die europäischen Bürger speziell auf zwei bestimmten Gebieten viel von der Union erwarten. Das eine bezieht sich auf die Errichtung eines authentischen Raumes, der die Grundrechte der Freiheit, der Sicherheit und der Gerechtigkeit umfasst und das andere auf die Außenpolitik.

Der neue Text eröffnet mit der Festlegung einiger anspruchsvoller Zielsetzungen, die die Wunschvorstellung der Menschen Europas, stolz auf eine agierende und nicht lediglich den internationalen Beziehungen unterliegende Union zu sein, reflektieren, vor allem aber, stolz zu sein auf eine Union, die die Verteidigung und die Wahrung Ihrer Werte immerzu vorzeigen kann.

Diese Werte werden gleich zu Beginn im Verfassungsvertrag klar und deutlich festgehalten, im Sinne, dass sich die Union auf die Achtung der Menschlichenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit und der Rechtsstaatlichkeit und vor allem auf die Wahrung der Menschenrechte gründet.

Gleich in der Folge betont der Verfassungsvertrag, dass sich die Union in seinen Beziehungen mit dem Rest der Welt “zur Förderung ihrer Werte“ verpflichtet und beiträgt zur Erhaltung des Friedens und der Sicherheit, der nachhaltigen Entwicklung des Planeten, der Solidarität und gegenseitigen Achtung zwischen den Völkern, einem freien und gerechten Handel, der Armutsbeseitigung und dem Schutz der Menschenrechte sowie der strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts.

All diese Prinzipien wären dennoch nur eine Auflistung von guten Vorsätzen, wenn die Union nicht mit den notwendigen Instrumenten ausgestattet wird, um wirksam auftreten zu können. Eben deshalb sieht der Verfassungsvertrag hier eine längere Amtszeit des Präsidenten des Europäischen Rates vor bzw. die Schaffung des Postens eines Außenministers für die Europäische Union, unterstützt vom Europäischen Auswärtigen Dienst; daher wird besonderer Nachdruck auf die Gewährleistung der Kohärenz zwischen den verschiedenen Instrumenten der Außenpolitik gelegt, zur Verbesserung und Beschleunigung von Beschlussfassungen und Finanzierungsprozessen sowie die Erwägung von Mechanismen auf Basis freiwilliger Beteiligung, zur Verstärkung unserer Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

All diese Neuerungen erlauben der Union in der Zukunft humanitäre Krisensituationen, wie nach dem Tsunami in Südostasien im Dezember 2004 oder im vergangenen Frühjahr bei den kriegerischen Auseinandersetzungen im Libanon, unter besseren Bedingungen zu bewältigen. Die erwähnten Bestimmungen statten uns mit besseren Möglichkeiten aus, an Missionen, wie bei der Unterstützung der kürzlich stattgefundenen Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo oder der Erhaltung des Friedens und der Stabilität im Kosovo, teilzunehmen, und sie schaffen die Voraussetzung für einen noch leistungsfähigeren und resoluteren europäischen Einsatz im Konflikt des Nahen Ostens.

Wir brauchen eine Union, die mit Entschlossenheit jedoch ohne Arroganz ihre Stimme erheben kann, sei es bei internationalen Gesprächen von übergreifender Bedeutung wie in Themen des Klimawandels, dem Kampf gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder bei der Einführung eines internationalen Handelssystems, welches den wirtschaftlichen Fortschritt mit der sozialen Gerechtigkeit verbindet. Europa kann sich den Luxus nicht leisten, abwesend zu sein. Und “wir“, die Bürger, dürfen es nicht zulassen.

Demgemäß versetzt der Verfassungsvertrag die Außenpolitik der Union in die Lage, den Erwartungen ihrer Bürger zu entsprechen. Gewiss ist das Inkrafttreten allein für eine grundlegende Verbesserung der noch eher bescheidenen Bilanz in der von den EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam geführten Außen- und Sicherheitspolitik nicht ausreichend, zumal dafür auch ein klarer politischer Wille der jeweiligen Regierungen erforderlich ist. Der Verfassungsvertrag jedenfalls ist eine notwendige Voraussetzung dafür, dieses Ziel erreichen zu können.

All diese Ausführungen und andere ähnliche Überlegungen haben dazu geführt, dass die Regierungen von Spanien und Luxemburg eine informelle Tagung am 26. Januar in Madrid für jene Mitgliedsstaaten, die bereits den Verfassungsvertrag unterzeichnet haben – bis jetzt sind es 18 Staaten - einberufen haben. Es geht darum, was wir zur Gewährleistung dieser unleugbaren Fortschritte, die dieser Text repräsentiert, tun können.

Sich zu verbürgen für das Projekt der europäischen Integration in einer ständig wechselnden und komplexen Welt ist die Herausforderung für unseren Kontinent zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Die nachkommenden Generationen werden uns nach unseren Anstrengungen in dieser Aufgabe beurteilen. Um diesen Kurs einzuschlagen, müssen wir den Geist der Gründerväter, wie Schuman und Monnet, wiedererlangen und andererseits auch mit den notwendigen Mitteln rechnen dürfen, dafür ist ohne Zweifel der Verfassungsvertrag das beste Instrument in unserer Hand: gäbe es ihn nicht, müssten wir ihn erfinden.